Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ebenfalls Anwendung auf sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, sofern es sich um vergleichbare oder verwandte Rechtsgeschäfte handelt.

  3. Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Besteller getroffen werden, einschließlich Ergänzungen, Nebenabreden oder Änderungen, haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist – vorbehaltlich eines Gegenbeweises – ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung.

Angebot und Vertragsabschluss

  1. Mündliche Angebote oder Zusagen sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Sämtliche von uns abgegebenen Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  2. Bestellungen sind grundsätzlich schriftlich einzureichen. Eine verbindliche Auftragsbestätigung erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart wurde – erst nach Eingang einer entsprechenden schriftlichen Bestellung. Sollten wir eine Bestellung nicht annehmen wollen, teilen wir dies dem Besteller unverzüglich mit.

  3. Darstellungen von Waren in Katalogen, Preislisten, Anzeigen oder vergleichbaren Veröffentlichungen, insbesondere Abbildungen und technische Angaben, dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung und enthalten nur branchenübliche Näherungswerte. Sie sind daher unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine bestimmte Beschaffenheit zugesichert wird.

  4. Eine Stornierung einer Bestellung durch den Besteller ist erst nach unserer schriftlichen Bestätigung möglich. Unser Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr oder eine vollständige Vergütung bleibt hiervon unberührt.

Überlassene Unterlagen

Alle Unterlagen, die dem Besteller im Zusammenhang mit einer Auftragserteilung übergeben werden – unabhängig davon, ob sie in Papierform oder elektronisch vorliegen, wie beispielsweise Kalkulationen oder Zeichnungen – bleiben unser Eigentum. Darüber hinaus behalten wir uns sämtliche Urheberrechte an diesen Unterlagen vor.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig. Sollte ein Angebot des Bestellers von uns nicht innerhalb der in § 2 genannten Frist angenommen werden, sind sämtliche überlassenen Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.


Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk beziehungsweise ab Lagerort und gelten ohne Verpackungskosten sowie zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Transportkosten werden gesondert berechnet.

  2. Der Kaufpreis ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Ware zu begleichen.

  3. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

  4. Bei Lieferungen, die erst drei Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, behalten wir uns angemessene Preisänderungen aufgrund gestiegener Lohn-, Material- oder Vertriebskosten vor.

  5. Die Zahlung des Kaufpreises ist ausschließlich auf das von uns angegebene Konto zu leisten.


Zurückbehaltungsrechte

Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

Lieferzeit

  1. Angaben zu Lieferzeiten gelten grundsätzlich als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich von uns in Textform als verbindlicher Liefertermin bestätigt wurden. Wurde ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, gilt die Lieferung als rechtzeitig erfolgt, wenn die Ware am vereinbarten Termin versendet wird.

  2. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst, nachdem alle vom Besteller bereitzustellenden Unterlagen und erforderlichen Genehmigungen vorliegen und eine gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

  3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine zumutbare Lieferfrist aus Gründen, die ausschließlich von uns zu vertreten sind, nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Eine Nachfristsetzung ist entbehrlich, sofern sie ausnahmsweise nicht erforderlich ist.

  4. Bei unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs, insbesondere höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder Aussperrungen, die die Lieferung der Ware behindern, verschiebt sich ein vereinbarter Liefertermin entsprechend oder verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Während dieser Zeit bestehen keine Ansprüche des Bestellers wegen Verzugs. Dies gilt auch, wenn solche Hindernisse bei unseren Lieferanten auftreten.

  5. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung. Sollte eine Lieferung trotz eines entsprechenden Deckungsgeschäfts aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausbleiben, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall informieren wir den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware und erstatten bereits erhaltene Gegenleistungen.

  6. Der Lieferung werden sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen beigefügt.

  7. Werden für den Transport spezielle Transportboxen, Kühlboxen oder andere Leihverpackungen verwendet, verbleiben diese in unserem Eigentum. Sie sind in der Regel bei der nächsten Lieferung zurückzugeben. Der Besteller verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Behandlung dieser Leihverpackungen. Bei Beschädigung oder Nichtrückgabe haftet der Besteller für den daraus entstehenden Schaden.

  8. Wünscht der Besteller einen besonderen Versandweg, trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten sowie sämtliche anfallenden Steuern.

  9. Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz für den dadurch entstehenden Schaden einschließlich zusätzlicher Aufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.

Gefahrübergang

Bei Versand der Ware geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware am vereinbarten Lieferort entgegengenommen wird. Erfolgt eine Abholung durch den Besteller, findet der Gefahrübergang an der Laderampe des jeweiligen Abhollagers statt. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ort aus die Ware versendet wird oder wer die Transportkosten trägt. Die Information des Empfangslagers obliegt dem Besteller.


Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem jeweiligen Liefervertrag bei uns. Dies gilt auch für zukünftige Lieferungen, selbst wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern.

  2. Solange das Eigentum noch nicht auf den Besteller übergegangen ist, ist dieser verpflichtet, die Ware sorgfältig zu behandeln und ausreichend gegen Risiken wie Diebstahl, Feuer oder Wasserschäden zum Neuwert zu versichern.

  3. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrags an uns ab.

  4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller erfolgt stets in unserem Auftrag. Entsteht durch Verarbeitung eine neue Sache, erwerben wir daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den übrigen verwendeten Materialien.

  5. Übersteigen die uns gewährten Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als zwanzig Prozent, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Bestellers entsprechende Sicherheiten freizugeben.


Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Besteller seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

  2. Sichtbare Qualitätsmängel sind vom Empfänger der Ware innerhalb von achtundvierzig Stunden – ausgenommen Sonn- und Feiertage – zu melden. Weitere während der Wareneingangsprüfung festgestellte Mängel sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Ware an die Auricanna Pharma GmbH zu melden.

  3. Liegt trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel vor, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestand, werden wir nach unserer Wahl eine Nachbesserung durchführen oder Ersatz liefern.

  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei natürlicher Abnutzung.

  6. Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung sind ausgeschlossen, wenn sich diese erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort verbracht wurde.

  7. Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als keine weitergehenden Vereinbarungen mit dem Abnehmer getroffen wurden.

  8. Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf Monate nach Ablieferung der Ware. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Hinweis zu medizinischen Produkten

Unsere Produkte sind ausschließlich für medizinische Zwecke bestimmt und dürfen nur von berechtigten Fachkreisen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezogen und abgegeben werden.

Schlussbestimmungen

  1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz in Leverkusen, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Wir sind jedoch berechtigt, Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben.

  3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.