Patient*innen
Rechtslage in Deutschland
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Seit dem 1. April 2024 hat sich die Rechtslage zu Cannabis in Deutschland deutlich verändert. Cannabis ist nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft und der Zugang zu medizinischem Cannabis wurde erleichtert. Gleichzeitig wurden auch Regeln für den privaten Besitz, den Eigenanbau und Anbauvereinigungen eingeführt.
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Medizinisches Cannabis kann weiterhin nur nach ärztlicher Verschreibung verwendet werden.
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Da Cannabis seit dem 1. April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, entfällt die frühere Betäubungsmittelgebühr (BTM-Gebühr) in Apotheken. Dadurch können für Patientinnen und Patienten geringere Kosten bei der Rezeptabholung entstehen.
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Minderjährige dürfen kein Cannabis besitzen oder konsumieren. Der kommerzielle Handel bleibt verboten und es gilt ein Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis. Außerdem ist der Konsum an bestimmten Orten, etwa in der Nähe von Schulen, untersagt.
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Innerhalb Deutschlands darf medizinisches Cannabis mitgeführt werden, wenn es ärztlich verschrieben wurde. Es sollte dabei das Rezept sowie die Originalverpackung mitgeführt werden. Bei Reisen ins Ausland gelten unterschiedliche Vorschriften. Innerhalb der Schengen-Staaten kann eine Bescheinigung des Schengener Abkommens erforderlich sein. In vielen Ländern außerhalb Europas ist die Einfuhr von Cannabis jedoch auch mit ärztlicher Verordnung verboten.
Verschreibung von medizinischem Cannabis
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Grundsätzlich können sowohl Hausärzt*innen als auch Fachärzt*innen medizinisches Cannabis verschreiben, wenn sie den Einsatz medizinisch für sinnvoll halten und eine entsprechende Erkrankung vorliegt.
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Eine Verschreibung kommt in der Regel in Betracht, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und andere Therapien nicht ausreichend geholfen haben. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt prüft individuell, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
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Medizinisches Cannabis ist kein Fertigarzneimittel. Deshalb übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten in der Regel nur nach vorheriger Antragstellung und Genehmigung. Selbstzahler können die Behandlung unabhängig davon erhalten, da sie die Kosten selbst tragen, benötigen aber dennoch eine ärztliche Verschreibung.
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Wenn die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden sollen, wird in der Regel vor Beginn der Therapie ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Nicht jeder Antrag wird genehmigt.
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Wird der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Behandlung als Selbstzahler*in in Anspruch zu nehmen und die Kosten selbst zu tragen.
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Ärztinnen und Ärzte können verschiedene Formen verordnen, darunter getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.
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Die Auswahl der Darreichungsform und gegebenenfalls der Sorte erfolgt gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, abhängig von der individuellen Situation der Patientin oder des Patienten.
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Medizinisches Cannabis wird ausschließlich über Apotheken abgegeben. Patientinnen und Patienten können es in einer Apotheke vor Ort beziehen.
Medizinisches Cannabis
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THC (Tetrahydrocannabinol) ist das bekannteste Cannabinoid der Cannabispflanze. Es wirkt psychoaktiv, das bedeutet, es kann Wahrnehmung und Bewusstsein verändern. THC bindet vor allem an sogenannte CB1-Rezeptoren im Gehirn, die Teil des Endocannabinoid-Systems sind. Dadurch kann es verschiedene Prozesse im Körper beeinflussen, beispielsweise Appetit, Schmerzempfinden, Stimmung und Angstregulation.
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CBD (Cannabidiol) ist ebenfalls ein Cannabinoid der Cannabispflanze, wirkt jedoch nicht psychoaktiv. Studien und Tierversuche weisen darauf hin, dass CBD entzündungshemmende, angstlösende und schlaffördernde Eigenschaften haben kann. Zudem wurde bei bestimmten Formen von Epilepsie gezeigt, dass hochdosiertes CBD die Häufigkeit von Anfällen reduzieren kann. Anders als THC bindet CBD nicht direkt an den CB1-Rezeptor, kann aber die Wirkung anderer Cannabinoide im Körper beeinflussen.
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THC und CBD können sich in ihrer Wirkung gegenseitig beeinflussen. Dieser Zusammenhang wird häufig als „Entourage-Effekt“ bezeichnet. Während THC direkt an den CB1-Rezeptor im Gehirn bindet, bindet CBD nicht direkt an diesen Rezeptor, kann jedoch die Art und Weise verändern, wie THC dort wirkt. Diese sogenannte allosterische Modulation kann dazu beitragen, dass die Wirkung von THC verändert wird und bestimmte Nebenwirkungen, wie beispielsweise Angst oder Unwohlsein, bei einer Kombination von THC und CBD möglicherweise geringer ausfallen.
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Das Endocannabinoid-System (ECS) ist ein körpereigenes Signalsystem, das an der Steuerung verschiedener biologischer Prozesse beteiligt ist. Dazu gehören unter anderem Schmerzempfinden, Appetit, Schlaf sowie Funktionen des Immunsystems. Es setzt sich aus körpereigenen Botenstoffen, den sogenannten Endocannabinoiden, und speziellen Rezeptoren zusammen. Zu diesen gehören vor allem die CB1- und CB2-Rezeptoren, die im gesamten Körper vorkommen. CB1-Rezeptoren befinden sich überwiegend im Gehirn und im Nervensystem, während CB2-Rezeptoren hauptsächlich auf Zellen des Immunsystems zu finden sind.
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Medizinisches Cannabis kann im Rahmen einer ärztlichen Behandlung bei verschiedenen Erkrankungen eingesetzt werden. Die Entscheidung über eine mögliche Anwendung trifft stets die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt auf Grundlage der individuellen Situation der Patientin oder des Patienten.
In der medizinischen Praxis wird Cannabis unter anderem bei folgenden Erkrankungen oder Symptomen in Betracht gezogen:
Chronische Schmerzen, insbesondere bei neuropathischen Schmerzen.
Multiple Sklerose, beispielsweise zur Linderung von Spastik oder Schmerzen.
Krebserkrankungen, unter anderem zur Unterstützung bei Übelkeit oder Appetitverlust im Zusammenhang mit einer Chemotherapie.
Epilepsie, insbesondere bei schwer behandelbaren Formen bestimmter Epilepsieerkrankungen.
Ob eine Behandlung mit medizinischem Cannabis geeignet ist, muss immer individuell ärztlich geprüft werden.
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Medizinisches Cannabis kann auf unterschiedliche Weise angewendet werden. Die geeignete Applikationsform wird in der Regel gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt festgelegt.
Zu den möglichen Anwendungsformen gehören:
Orale Einnahme, beispielsweise in Form von Tropfen, Kapseln oder Tee.
Inhalation, etwa durch das Verdampfen von Cannabisblüten mit einem Vaporizer.
Mundsprays, die in der Mundhöhle angewendet werden.
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Wie bei anderen Arzneimitteln können auch bei medizinischem Cannabis Nebenwirkungen auftreten. Dazu gehören unter anderem Müdigkeit, Schwindel, eine verminderte Konzentrationsfähigkeit sowie mögliche psychische Effekte wie Angst oder Euphorie. Daher sollte die Behandlung stets unter ärztlicher Begleitung erfolgen.